AGB
§ 1 Geltungsbereich
b-connect Gesellschaft für multimediale Kommunikation mbH (im folgenden b-connect) erbringt sämtliche Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der b-connect sowohl auf dem Bestellformular als auch bei der Online-Konfiguration an. Der Kunde kann sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit per Mausklick ausdrucken.
§ 2 Änderungsbefugnis
b-connect ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Berücksichtigung der Interessen von b-connect für die Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht binnen eines Monats ab Zugang widerspricht. b-connect weist den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit hin. Widerspricht der Kunden den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die unveränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.
§ 3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
(1) Abweichende Bedingungen, Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur dann wirksam, wenn sie von b-connect schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der b-connect abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von b-connect nicht anerkannt, es sei denn b-connect hat diese Abweichungen schriftlich bestätigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der b-connect gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbracht werden.
§ 4 Vertragsbedingungen der Organisationen zur Vergabe von Domains
Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, werden die Registrierungs- und Verwaltungsbedingungen der einzelnen Organisationen zur Vergabe von Domains ebenfalls Vertragsbestandteil. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, geltend ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen (http://www.ICANN.org). Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen (http://www.denic.de), die DENIC-Domainrichtlinien (http://www.denic.de) sowie die DENICdirect-Preisliste (http://www.denic.de). b-connect ist vertraglich verpflichtet, die Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; wenn der Kunde als Sub-Provider / Reseller auftritt, ist er entsprechend verpflichtet, diese seinerseits an den Kunden verbindlich weiterzugeben.
§ 5 Vertragsschluss, Beginn der Leistungspflichten
(1) Ein Vertrag zwischen b-connect und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn das von dem Kunden ausgefüllten Vertragsformular von b-connect angenommen wird oder b-connect die erste Erfüllungshandlung vornimmt. b-connect hat zur Annahme des Vertrages nach Eingang der ausgefüllten Vertragsunterlagen des Kunden eine Frist von 14 Tagen.
(2) b-connect kann seine Leistungen auch durch Dritte erbringen lassen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.
§ 6 Leistungspflichten der b-connect, Leistungsstörungen
(1) b-connect gewährleistet für alle Leistungen der Sparte Internet-Dienste eine Erreichbarkeit seiner Server von 97 % im Jahresmittel, ausgenommen sind Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von b-connect liegen, insbesondere Fälle von höherer Gewalt, Verschulden Dritter, technische Störungen des Internets usw. b-connect kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, wenn dies zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, Software oder der gespeicherten Daten erforderlich ist.
(2) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung und die möglicherweise erforderlichen Systemvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen und den von den Kunden ausgefüllten Bestellformularen der b-connect. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail.
(3) Störungen des Zugangs des Internet-Services der b-connect – soweit nicht zulässig gemäß diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen – beseitigt b-connect im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangstörungen unverzüglich bei b-connect anzuzeigen.
§ 7 Entgelte
(1) Entgelte sind jeweils im Voraus einer Abrechnungsperiode zu entrichten. Nähere Einzelheiten der Zahlungen ergeben sich aus dem Bestellformular.
(2) Gegen Forderungen der b-connect kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(3) Zahlt der Kunde per Rechnung, so kommt er bei Nichtzahlung mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
§ 8 Zahlungsverzug, Sperrung der Internet-Präsenz (Domain, E-Mail-Verkehr)
(1) Bei Zahlungsverzug erhebt b-connect für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,00 € und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 €.
(2) b-connect ist nach Ablauf der ersten Mahnfrist berechtigt, die Domain des Kunden zu sperren, solange der Kunde sämtliche offenen Forderungen der b-connect aus diesem Vertragsverhältnis beglichen hat. Die Entsperrung kann weiter von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € abhängig gemacht werden.
(3) b-connect ist nach Ablauf der ersten Mahnfrist weiter berechtigt, dem Kunden das Versenden von E-Mails zu sperren, bei Ablauf der mit der zweiten Mahnung gesetzten Frist ohne einer Zahlung des Kunden, ist b-connect berechtigt, den vollständigen E-Mail-Verkehr des Kunden zu sperren, bis die Entgelte und Gebühren vollständig durch den Kunden ausgeglichen sind.
§ 9 Leistungsänderung, Anpassung der Entgelte
(1) b-connect behält sich die Änderung der Entgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Der Kunde wird hierüber gesondert vor Ablauf der Abrechnungsperiode per E-Mail und auf der Homepage von b-connect informiert. Es gilt eine Ankündigungsfrist von einem Monat. Die Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte muss von b-connect nicht begründet werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, in Textform abgefassten Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.
(2) b-connect tritt gegenüber den zuständigen Vergabestellen bei der Anmeldung einer Domain sowie deren Betreuung ausschließlich als Geschäftsbesorger des Kunden auf. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. oder sonstige betroffenen Vergabestellen ihre Preisgestaltung für Internetadressen ändern, ist b-connect berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. b-connect verpflichtete sich jedoch die Änderungen und den Zeitpunkt der Änderungen nach Kenntnisnahme unverzüglich dem Kunden mitzuteilen. Sollte eine derartige Anpassung den Kunden unangemessen benachteiligen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu.
§ 10 Leistungstermine und Liefertermine
(1) Leistungs- und Liefertermin sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher oder mittels qualifizierter elektronischer Singnatur erfolgter Zusage verbindlich.
(2) Sind Domains Gegenstand des Vertrages, ist b-connect berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
(3) Soweit das Zurverfügungstellen von Servern Gegenstand des Vertrages ist, ist b-connect berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
§ 11 Registrierung einer Domain
(1) Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. b-connect ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit von Domainnamen oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen.
(2) b-connect führt die Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden aus und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. b-connect wird als „admin-c“ und als „tech-c“ eingetragen, sofern der Kunde dies nicht anders wünscht. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC oder den anderen Vergabestellen sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten „whois“-Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
§ 12 Verletzung Rechte Dritter, Verlust einer Domain, Providerwechsel, fristlose Kündigung
(1) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden herrühren, stellt der Kunde b-connect, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe der Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, b-connect einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen.
(3) Sollte der Kunde nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so erteilt b-connect die unverzügliche Freigabe ohne gesondertes Entgelt, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden und sonstige Forderungen nicht bestehen.
(4) Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Providers, Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichem Umfang mitzuwirken.
(5) Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung) durch b-connect, ist b-connect berechtigt, den Zugang zu den Servern der b-connect für den Kunden sofort zu unterbinden und die Aufrechterhaltung der für diesen Kunden registrierten Internet-Adressen gegenüber der jeweiligen Vergabestelle zu beenden. Inhalte und E-Mail-Nachrichten können ohne Setzung einer Nachfrist gesperrt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Teils der Vergütung für einen Zeitraum länger als zwei Monate mit einem Betrag von mindestens zwei monatlichen Entgelten, oder sofern eine jährliche Abrechnung vereinbart wurde, einem Entgelt für ein Jahr.
§ 13 Inhalte einer Internet-Präsenz, Domainname
(1) Der Kunde verpflichtet sich, gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Teledienstleistungsgesetzes für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift gegebenenfalls auch des Vertretungsberechtigten (Admin-C) anzugeben.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf seiner Internet-Präsens pornografische oder extremistische Inhalte zu verbreiten. Er ist für die Inhalte selbst verantwortlich, eine Überprüfung durch b-connect findet nicht statt. Sollte b-connect davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde mutmaßlich gesetzeswidrige Inhalte auf seiner Internet-Präsenz bereitstellt, ist b-connect berechtigt und verpflichtet, die vorgenannten Inhalte bis zum Nachweis der Rechtsmäßigkeit zu sperren. b-connect informiert den Kunden über die Sperrung unverzüglich. Verstößt ein Kunde gegen diese Bestimmungen, ist b-connect berechtigt, nach einer Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
(3) Sofern ein Dritter sich glaubhaft auf Rechte an Inhalten oder Domainnamen beruft, kann b-connect die Inhalte des Kunden bis zu einer gerichtlichen Klärung sperren. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.
(4) Der Kunde versichert, dass durch die Registrierung oder/und Nutzung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich.
(5) Der Kunde bleibt bei einer Sperrung aufgrund der Nr. 3 und 4 leistungspflichtig. Der Kunde stellt die b-connect von Forderungen Dritter sowie sämtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Sperrung frei.
§ 14 Datenübermittlung durch den Kunden (Sicherheitskopie des Kunden)
Übermittelt der Kunde Daten an b-connect, erstellt er vorab eine Sicherheitskopie. Die Übertragung der Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dabei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Im Falle eines eintretenden Datenverlustes übermittelt der Kunde die Daten erneut mittels seiner Sicherheitskopie an b-connect.
§ 15 Suchmaschinen
b-connect meldet die Internet-Präsenz auf Wunsch des Kunden bei einer Auswahl von Suchmaschinen an. Diese Leistung erbringt b-connect nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, aber ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme oder Listenposition. Über eine Aufnahme, Listenposition und den Zeitpunkt entscheidet der Betreiber der Suchmaschine.
§ 16 Versand und Empfang von E-Mails, Speicherung von E-Mails
(1) Sollte b-connect davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde E-Mails unter Angabe eines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt (Spam), kann b-connect den Service sperren. Dies gilt ebenfalls für werbliche oder rechtswidrige Postings in öffentlichen Newsgroups. Bei Sperrung bleibt der Kunde zur Leistung verpflichtet.
(2) b-connect darf auf bereitgestellten Mail-Accounts eingehende E-Mails löschen, wenn diese vom Kunden abgerufen wurden, nach Weisung des Kunden weitergeleitet wurden oder nachdem sie mindestens 60 Tage gespeichert wurden.
§ 17 Kündigung, Tarifwechsel
(1) Beide Parteien können ein für ein Jahr vereinbartes Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes kündigen. Ist zwischen den Parteien eine kürzere Laufzeit des Vertrages vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung einer der Vertragsparteien verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(2) Der Kunde kann auf Wunsch innerhalb der jeweiligen Webpakete soweit verfügbar und technisch möglich wechseln. Ein Wechsel zu einem Webpaket mit einem preiswerteren Tarif ist zum Ende einer Abrechnungsperiode möglich; ein Wechsel zu einem Webpaket mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Berechnung des höheren Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung.
(3) Übersteigt das Trafficvolumen eines Kunden eines Webpaketes den vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 %, wird b-connect den Kunden hierüber informieren. B-connect wird dem Kunden den Wechsel in das nächst größere Webpaket anbieten. Schließen die Parteien keinen Vertrag über das nächst größere Webpaket, ist b-connect berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
§ 18 Bandbreite, IP-Adresse
Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen Server oder eine ihm zugeordnete Bandbreite. Der Betrieb der Server von b-connect erfolgt auf leistungsfähigen Zentralrechnern. Schwankungen der zur Verfügung stehenden Bandbreite sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
§ 19 Haftungsbeschränkung, Schadenersatzansprüche, Verjährung
(1) b-connect haftet nur für Schäden, die von ihr, ihrem gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn b-connect verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche; sie gilt nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit.
(2) Außer in den Fällen der Haftung aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und auf das insgesamt geleistete Entgelt, höchstens auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre begrenzt. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadenfall auf 5.000,00 € begrenzt. Die Haftungsgrenze des § 7 Abs. 2 der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt bei Leistungen der b-connect im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung hiervon unberührt.
(3) Sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach einem Zeitraum von zwei Jahren ab Kenntnis des schadenverursachenden Ereignisses, ausgenommen hiervon ist die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens.
§ 20 Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen
(1) b-connect erbringt auch Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vertragspartner, denen die Nutzungsrechte an den Internet-Präsenzen und Domains nicht selbst sondern deren Kunden zustehen. Der Wiederverkäufer wird Kunde der b-connect, er ist allein berechtigt und verpflichtet.
(2) Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, vertraglich im erforderlichen Umfang auf die vertraglichen Beziehungen und insbesondere auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der b-connect hinzuweisen und zur Mitwirkung der Kunden des Vertragspartners gegenüber den Vergabestellen von Domains zu verpflichten.
(3) Der Wiederverkäufer stellt sicher, dass die Änderungen durch Abtretung, Löschung einer Domain oder Wechsel des Providers durch den Kunden im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig sind.
(4) Der Wiederverkäufer stellt b-connect bei Verletzung der vorgenannten Regelungen von sämtlichen Ansprüchen frei. Diese Pflicht zur Freistellung gilt auch dann, wenn b-connect gegenüber dem Wiederverkäufer zur Änderung oder Löschung einer Domain etwa wegen Zahlungsverzug berechtigt ist.
§ 21 Datenschutz
(1) b-connect erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis, für die Inanspruchnahme der Dienste der b-connect und deren Abrechnung erforderlich ist.
(2) b-connect ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von b-connect angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragschluss seine ausdrückliche Einwilligung, die jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte, die nicht gegenüber b-connect zur Geheimhaltung verpflichtet sind, erfolgt nicht.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) b-connect ist berechtigt, im Zuge der technischen Entwicklung zur Erbringung der Leistungen neuere oder andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Änderung und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform einschließlich dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
